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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MietRB 2006, 210
Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB),
Jahrgang: 2006, Seite: 210
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MietRB 2006, 210:
Bundesgerichtshof, Urteil vom22.02.2006
- VIII ZR 219/04 -
Eine große Wohnflächenabweichung ist nicht unbedingt ein Minderungsgrund
Entsprach es bei Abschluss des Mietvertrages der übereinstimmenden Vorstellung der Vertragsparteien, dass in der mit einer bestimmten Quadratmeterzahl angegebenen Wohnfläche die Dachterrasse der vermieteten Penthousewohnung zu einem nicht näher bestimmten, nicht unerheblichen Anteil enthalten ist, so kann der Mieter nicht im Nachhinein geltend machen, die vereinbarte Wohnfläche sei um mehr als 10 % unterschritten, weil die Terrassenfläche nach gesetzlichen Bestimmungen nur mit einem Bruchteil von weniger als der Hälfte - des gesetzlichen Maximalwerts - als Wohnfläche anzurechnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MietRB 2006, 210 wird teils auch als „MietRB 06, 210“, „MietRB 2006, S. 210“ oder „MietRB 06, S. 210“ zitiert.