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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MietRB 2005, 141
Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB),
Jahrgang: 2005, Seite: 141
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MietRB 2005, 141:
Bundesgerichtshof, Urteil vom09.03.2005
- VIII ZR 57/04 -
BGH zur Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen nach Beendigung des Mietverhältnisses
Der Vermieter muss innerhalb der Frist von (grundsätzlich) längstens einem Jahr die Betriebskosten abrechnen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Mietverhältnis beendet ist. Rechnet er nicht innerhalb angemessener Frist ab, so kann der frühere Mieter die Rückzahlung der gesamten Betriebskostenvorauszahlungen verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MietRB 2005, 141 wird teils auch als „MietRB 05, 141“, „MietRB 2005, S. 141“ oder „MietRB 05, S. 141“ zitiert.