Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MietRB 2004, 236
Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB),
Jahrgang: 2004, Seite: 236
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MietRB 2004, 236:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom29.12.2003
- 14 Wx 51/03 -
Halten von Giftschlangen sowie Pfeilgiftfröschen in Eigentumswohnung unzulässig
Ein Wohnungseigentümer darf in seiner Wohnung keine Giftschlangen sowie Pfeilgiftfrösche halten. Die Angst vor den Gefahren solcher Tiere berechtigt die übrigen Wohnungseigentümer auf Entfernung der Tiere zu klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MietRB 2004, 236 wird teils auch als „MietRB 04, 236“, „MietRB 2004, S. 236“ oder „MietRB 04, S. 236“ zitiert.