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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: MMR 2013, 398

Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 398

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
MMR 2013, 398:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom22.03.2013
- 11 W 8/13 -

Ehemann haftet nicht für Teilnahme seiner Ehefrau an einer Internettauschbörse

Nimmt die Ehefrau des Anschlussinhabers an einer Tauschbörse teil und begeht dabei eine Urheberrechts­verletzung, so haftet der Anschlussinhaber nur unter dem Gesichtspunkt der Überwachungs­pflichtverletzung. Ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Urheberrechts­verletzung bestehen gegenüber der Ehefrau jedoch keine Kontrollpflichten. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom07.03.2013
- III ZR 231/12 -

BGH: Fristlose Kündigung des DSL-Anschlusses nach misslungener Rufnummermitnahme

Wirbt ein Telekommunikations­unternehmen mit dem Slogan "Wir erledigen dann alles Weitere für Sie", gewährleistet es damit unter anderem die Verwendbarkeit der bisherigen Rufnummer. Misslingt die Rufnummerübernahme, so ist der Kunde berechtigt, den DSL-Anschluss fristlos zu kündigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle MMR 2013, 398 wird teils auch als „MMR 13, 398“, „MMR 2013, S. 398“ oder „MMR 13, S. 398“ zitiert.




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