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Mittwoch, 24. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: MMR 2012, 393

Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR),
Jahrgang: 2012, Seite: 393

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MMR 2012, 393:

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom14.03.2012
- 5 U 87/09 -

Urheberrechtswidrige Downloads: „RapidShare“ haftet als Störer für Urheberrechtsverstöße der Nutzer

Wer Dritten ohne Zustimmung des Urhebers dessen Werk über einen Online-Speicher-Link im Rahmen einer Downloadlink-Sammlung uneingeschränkt im Internet zur Verfügung stellt, verletzt das Recht des Urhebers, über die öffentliche Wiedergabe seines Werkes zu entscheiden. Als Störer kann auch derjenige auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, der den entsprechenden Online-Speicherplatz zur Verfügung stellt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sein Geschäftsmodell strukturell die Gefahr massenhafter Begehung von Urheberrechtsverletzungen in einem Umfang in sich birgt, der die Erfüllung von Prüf- und Handlungspflichten zumutbar macht. Dies entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in einem Rechtsstreit zwischen der GEMA und dem Online-Speicher-Unternehmen „Rapidshare AG“. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle MMR 2012, 393 wird teils auch als „MMR 12, 393“, „MMR 2012, S. 393“ oder „MMR 12, S. 393“ zitiert.