wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: MDR 2015, 32

Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR),
Jahrgang: 2015, Seite: 32

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MDR 2015, 32:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom19.11.2014
- 1 BvR 1178/14 -

Sorge­rechts­ent­ziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindes­wohl­gefährdung voraus

Das Bundes­verfassungs­gericht hat die verfassungs­recht­lichen Anforderungen an die Entziehung der elterlichen Sorge bekräftigt. Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, müssen die Fachgerichte im Einzelfall feststellen, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre. Stützen sich die Gerichte dabei auf Feststellungen in einem Sach­verständigen­gut­achten, dessen Verwertbarkeit verfassungs­recht­lichen Zweifeln unterliegt, können diese auf die gerichtliche Entscheidung durchschlagen, wenn die Gerichte die Zweifel nicht in der verfassungs­rechtlich gebotenen Weise beseitigen. Aus diesen Gründen hat das Bundes­verfassungs­gericht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle MDR 2015, 32 wird teils auch als „MDR 15, 32“, „MDR 2015, S. 32“ oder „MDR 15, S. 32“ zitiert.




Werbung