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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: MDR 2014, 1101

Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR),
Jahrgang: 2014, Seite: 1101

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MDR 2014, 1101:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom04.06.2014
- 9 U 1324/13 -

Mittelmeer-Kreuzfahrt & Badeurlaub - Reiseveranstalter muss bei Werbung für Urlaubsreise Gesamtpreis angeben

Reiseveranstalter, die im Paket eine Schiffsreise und einen Hotelaufenthalt anbieten, müssen bei der Bewerbung ihres Angebotes den jeweiligen Endpreis der Reise benennen. Zum Endpreis gehören auch Entgelte für Leistungen Dritter, die von Reisenden zwangsläufig in Anspruch genommen werden müssen - insbesondere das an Bord täglich zu entrichtende so genannte "Serviceentgelt". Derartige Kosten sind bezifferbar und müssen in den ausgewiesenen Endpreis der Reise eingerechnet werden. Der Verweis auf die Serviceentgelte mittels "Sternchen" unterhalb des beworbenen Reisepreises widerspricht den wett­bewerbs­rechtl­ichen Vorschriften. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle MDR 2014, 1101 wird teils auch als „MDR 14, 1101“, „MDR 2014, S. 1101“ oder „MDR 14, S. 1101“ zitiert.




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