wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: MDR 2013, 592

Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR),
Jahrgang: 2013, Seite: 592

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MDR 2013, 592:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom25.01.2013
- 3 U 169/12 -

Fahrstuhlbetreiber haftet nicht für Unfall einer Benutzerin bei technischen Störungen

Der Betreiber einer älteren Fahrstuhlanlage hat grundsätzlich keine Verpflichtung, diese mit modernen Warnsystemen gegen Fehlfunktionen nachzurüsten. Verletzt sich ein Fahrstuhlbenutzer aufgrund technischer Störungen beispielsweise, weil der Fahrstuhl deutlich oberhalb des Bodenniveaus anhält, haftet der Fahrstuhlbetreiber nicht für den Unfall. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle MDR 2013, 592 wird teils auch als „MDR 13, 592“, „MDR 2013, S. 592“ oder „MDR 13, S. 592“ zitiert.