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Mittwoch, 24. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: MDR 2012, 857

Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR),
Jahrgang: 2012, Seite: 857

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MDR 2012, 857:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom15.12.2011
- 2 AZR 42/10 -

Sozialauswahl darf zur Sicherung ausgewogener Altersstrukturen auch innerhalb von Altersgruppen vorgenommen werden

Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss der Arbeitgeber bei Kündigungen aus betrieblichen Gründen zwischen den von ihrer Tätigkeit her vergleichbaren Arbeitnehmern eine Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten vornehmen. Eines der dabei zu berücksichtigenden Kriterien ist das Lebensalter. Die Regelung zielt darauf ab, ältere Arbeitnehmer bei Kündigungen zu schützen. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG kann die Sozialauswahl zur Sicherung einer ausgewogenen Altersstruktur auch innerhalb von Altersgruppen - etwa der der 21 bis 30 Jahre alten, der der 31 bis 40 Jahre alten Arbeitnehmer usw. - vorgenommen werden. Das Lebensalter ist dann nur im Rahmen der jeweiligen Gruppe von Bedeutung. Der Altersaufbau der Belegschaft bleibt auf diese Weise weitgehend erhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle MDR 2012, 857 wird teils auch als „MDR 12, 857“, „MDR 2012, S. 857“ oder „MDR 12, S. 857“ zitiert.