Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MDR 2006, 535
Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR),
Jahrgang: 2006, Seite: 535
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MDR 2006, 535:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom24.11.2005
- V ZB 24/05 -
Bei Suizidgefahr darf die Räumungsvollstreckung nur mit Anordnung konkreter Betreuungsmaßnahmen durchgeführt werden
Wenn bei einer Räumungsvollstreckung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Räumungsschuldners besteht, darf der Einstellungsantrag des Räumungsschuldners nur abgelehnt werden, wenn das Vollstreckungsgericht der Suizidgefahr durch geeignete konkrete Auflagen entgegenwirkt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle MDR 2006, 535 wird teils auch als „MDR 06, 535“, „MDR 2006, S. 535“ oder „MDR 06, S. 535“ zitiert.