wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 10. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin II, Beschluss vom 30.07.2024
67 S 190/24 -

Gewalttätigem Mieter kann bei untherapierter Alkoholsucht fristlos gekündigt werden

Kein Erfordernis einer vorherigen Abmahnung

Einem gewalttätigen Mieter kann auch bei untherapierter Alkoholsucht fristlos gekündigt werden. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es ebenfalls nicht. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Wohnungsmieter in Berlin im Januar 2024 fristlos gekündigt. Hintergrund dessen war sein gewalttätiges Verhalten gegenüber anderen Hausbewohnern. Der Mieter wehrte sich gegen die Kündigung mit der Behauptung er sei alkoholsüchtig. Der Vermieter erhob schließlich Räumungsklage. Das Amtsgericht Berlin-Mitte gab dem statt. Dagegen wollte der Mieter Berufung einlegen, beantragte aber zunächst Prozesskostenhilfe.

Landgericht bejaht ebenfalls Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung

Das Landgericht Berlin II wies das Prozesskostenhilfegesuch wegen mangelnder Erfolgsaussicht der Berufung zurück. Der Mieter sei zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verpflichtet. Denn die fristlose Kündigung sei gemäß § 543 Abs. 1 BGB wirksam. Die Folgen der dem Mieter zur Last gelegten Pflichtverletzung seien derart schwerwiegend, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem gewalttätigen und hinsichtlich seiner behaupteten Alkoholsucht untherapierten Mieter unter keinen Umständen zuzumuten sei. Einer vorherigen Abmahnung habe es nicht bedurft.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2024
Quelle: Landgericht Berlin II, ra-online (zt/WuM 2024, 599/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil
    [Aktenzeichen: 6 C 9/24]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2024, Seite: 599
WuM 2024, 599

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34570 Dokument-Nr. 34570

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss34570

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?