wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.03.2013
L 5 AS 606/12 B -

Keine Prozesskostenhilfe für Klagen wegen verfassungswidriger Regelsätze

Seit 1. Januar 2011 geltende Regelsätze zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums ausreichend

Wer gegen die bewilligten Leistungen nach dem SGB II allein mit der Begründung klagt, die Regelsätze für Erwachsene seien verfassungswidrig, hat keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.

Das Landessozialgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die ab 1. Januar 2011 geltenden Regelsätze zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums ausreichend seien. Die Möglichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht erneut die Ermittlung der Regelsatzhöhe wegen methodischer Mängel für verfassungswidrig hält, sei fernliegend. Daher seien nach Auffassung des Gerichts hinreichende Aussichten für einen solchen Prozess nicht gegeben und die Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Kosten der Staatskasse scheide aus.

Hintergrund:

Prozesskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren wird nur bewilligt, wenn die Kläger wirtschaftlich bedürftig sind und hinreichende Aussichten auf Erfolg der Klage bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 9. Februar 2010 die bis dahin geltenden Regelsätze für verfassungswidrig erklärt. Allerdings wurde nicht festgestellt, dass die Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimum unzureichend sind. Vielmehr wurden methodische Mängel bei der Ermittlung der Regelsätze gerügt. Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2011 die Regelsätze neu ermittelt und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen. Das Bundessozialgericht hat schon mehrfach entschieden, dass die neu ermittelten Regelsätze verfassungskonform sind. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht aber noch aus. Vielfach wird - mithilfe von Rechtsanwälten - gegen die Leistungsbewilligung geklagt und allein die Verfassungswidrigkeit gerügt. Für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe müsste das Honorar der Rechtsanwälte aus der Staatskasse bezahlt werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2013
Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht | Staatsrecht | Verfassungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16793 Dokument-Nr. 16793

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss16793

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?