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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.03.2013
- L 5 AS 606/12 B -
Keine Prozesskostenhilfe für Klagen wegen verfassungswidriger Regelsätze
Seit 1. Januar 2011 geltende Regelsätze zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums ausreichend
Wer gegen die bewilligten Leistungen nach dem SGB II allein mit der Begründung klagt, die Regelsätze für Erwachsene seien verfassungswidrig, hat keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
Das Landessozialgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die ab 1. Januar 2011 geltenden
Hintergrund:
Prozesskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren wird nur bewilligt, wenn die Kläger wirtschaftlich bedürftig sind und hinreichende Aussichten auf Erfolg der Klage bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 9. Februar 2010 die bis dahin geltenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2013
Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online
- Hartz IV verfassungswidrig – Regelsatz um 36 Euro zu niedrig
(Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 25.04.2012
[Aktenzeichen: S 55 AS 9238/12]) - LSG Baden-Württemberg: Neuer Hartz IV-Regelsatz ist nicht verfassungswidrig
(Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 10.06.2011
[Aktenzeichen: L 12 AS 1077/11])
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Dokument-Nr. 16793
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