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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.09.2014
L 5 AS 1066/13 -

LSG: Keine Eingliederungsleistungen für strafbares Fahren

Keine Beihilfe der Behörden bei Fahren ohne Fahrererlaubnis

Ein Arbeitsloser hat bei Arbeitsaufnahme dann keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten mit dem eigenen PKW, wenn dieser nicht über einen gültigen Führerschein verfügt. Dies hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschieden.

Arbeitslose können bei Aufnahme einer Tätigkeit Leistungen zur Eingliederung in Arbeit beantragen, auch die Kosten für Fahrten mit dem eigenen PKW zur Arbeitsstelle. Es muss aber ein gültiger Führerschein vorliegen.

Klage auf Erstattung erfolglos

Dem Kläger war der deutsche Führerschein mehrfach und endgültig entzogen worden. Er erwarb daraufhin einen tschechischen Führerschein. Dieser berechtigte ihn jedoch nicht zu Fahrten in der Bundesrepublik Deutschland. Seine Klage auf Erstattung von Fahrtkosten bei der Arbeitsaufnahme blieb erfolglos. Nach Auffassung der Richter muss die Behörde keine Beihilfen für ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis erbringen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2014
Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ ra-online

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