wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.06.2010
L 4 P 3/10 B ER -

Pflegeheime können Transparenzberichte nicht blockieren

Wettbewerbsnachteile durch negative Bewertungen müssen hingenommen werden

Alten- und Pflegeheime müssen die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung von Prüfergebnissen über ihre Pflegequalität dulden. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.

Im zugrunde liegenden Fall wandte sich ein Alten- und Pflegeheim gegen die Veröffentlichung der Ergebnisse einer durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Sachsen-Anhalt (MDK) durchgeführten Qualitätsprüfung.

Pflegeheim kann sich grundsätzlich nicht gerichtlich gegen Veröffentlichung des Berichts wehren

Das Sozialgericht Dessau-Rosslau hatte die Veröffentlichung zunächst untersagt. Das Landessozialgericht hob diese Entscheidung jedoch wieder auf. Ein Pflegeheim könne sich grundsätzlich nicht gerichtlich gegen den Aushang der Transparenzberichte im Heim selbst sowie die Veröffentlichung im Internet wehren.

Wettbewerbsnachteile durch negative Bewertungen überwiegen Informationsbedürfnis der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen nicht

Es genüge, dass das Heim strittige Fragen im Vorfeld mit den Landesverbänden der Pflegekassen klären könne, das Recht auf Veröffentlichung eigener Stellungnahmen habe und eine Wiederholungsprüfung verlangen könne. Wettbewerbsnachteile durch negative Bewertungen seien hinzunehmen und überwögen das Informationsbedürfnis der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen nicht, so die Richter. Etwas anders könne nur dann gelten, wenn die Transparenzberichte falsche Tatsachen oder bewusste Verzerrungen enthalten würde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2010
Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online

Vorinstanz:
  • Sozialgericht Dessau-Roßlau, Beschluss vom 04.01.2010
    [Aktenzeichen: S 3 P 90/09 ER]
Aktuelle Urteile aus dem Heimrecht | Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10242 Dokument-Nr. 10242

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10242

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung