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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.05.2012
- L 2 AL 82/09 -
Keine fiktive Berechnung von Arbeitslosengeld nach erzielbarem Einkommen als Richter für Rechtsreferendar
Arbeitslosengeld bemisst sich nach Unterhaltsbeihilfe
Ein Rechtsreferendar hat keinen Anspruch darauf, dass sein Arbeitslosengeld nach bestandener zweiter juristischer Staatsprüfung fiktiv nach einem erzielbaren Einkommen als Richter berechnet wird. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
Im zugrunde liegenden Streitfall beantragte ein
Klage des Rechtsreferendars bleibt vor dem LSG erfolglos
Die dagegen gerichtete Klage blieb vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt erfolglos. Die Richter sahen keine gesetzliche Grundlage für die beantragte fiktive Berechnung. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2013
Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online
- Gesteigerte Unterhaltspflicht: BGH zur Frage, wann auch fiktives Einkommen herangezogen werden darf
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.07.2003
[Aktenzeichen: XII ZR 83/00]) - Unterhaltsbeihilfeanspruch für Referendare erst ab Bestehen der zweiten Staatsprüfung
(Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 06.10.2011
[Aktenzeichen: S 15 AL 3697/11])
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Dokument-Nr. 15238
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