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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.04.2013
- L 6 AS 623/11 -
Berücksichtigung des Elterngeldes als Einkommen bei "Hartz IV" rechtmäßig
Elterngeld stellt Anreiz dar, eine Erwerbstätigkeit wegen Betreuung eines Kindes zu unterbrechen
Die Berücksichtigung von Elterngeld seit dem 1. Januar 2011 als ein die Leistung minderndes Einkommen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") ist rechtmäßig und verfassungsrechtlich nicht beanstanden. Dies entschied das Landessozialgericht.
In dem zugrunde liegenden Fall wandten sich die Kläger mit ihrer Klage insbesondere gegen die Berücksichtigung des Elterngeldes als
Elterngeld und Kindergeld dürfen angerechnet werden
Dem sind das Sozialgericht Koblenz und auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz nicht gefolgt. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2013
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Anspruch auf Arbeitslosengeld für Zeiten der Kindererziehung – Kind darf drittes Lebensjahr noch nicht vollendet haben
(Sozialgericht Speyer, Urteil vom 07.03.2012
[Aktenzeichen: S 1 AL 31/11]) - Keine Kürzung des Elterngeldes um 1 Monat wegen Erhalt von Mutterschaftsgeld an nur 1 Tag
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 22.06.2010
[Aktenzeichen: L 6 EG 2/08])
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Dokument-Nr. 15725
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