Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.04.2015
- L 5 KR 254/14 -
Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit "bis auf weiteres" wird nicht durch Wiedervorstellungstermin beendet
Bloße Angabe eines Wiedervorstellungstermins belegt keine Begrenzung der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
Bescheinigt der behandelnde Arzt Arbeitsunfähigkeit "bis auf weiteres", ohne einen Endzeitpunkt anzugeben, kann aus der Angabe eines Wiedervorstellungstermins nicht geschlossen werden, dass die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu diesem Termin beschränkt sein soll. Deshalb kann die zuständige Krankenkasse verpflichtet sein, auch über den Wiedervorstellungstermin hinaus Krankengeld zu zahlen. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls litt unter Wirbelsäulen- und Schulterbeschwerden und der behandelnde Arzt hat im letzten Auszahlungsschein
Krankenkasse verneint Vorliegen einer ärztlichen Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit
Der dagegen erhobenen Klage hat das Sozialgericht Koblenz stattgegeben, nachdem ein orthopädisches Gutachten eingeholt worden war. Die Beklagte wurde verurteilt, mehr als zwei Monate länger
Ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sei "bis auf weiteres" ausreichend
Dem ist das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz nicht gefolgt. Die ärztliche Feststellung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2015
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "bis auf weiteres" wird durch handschriftlich vermerkten nächsten Untersuchungstermin nicht begrenzt
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.12.2011
[Aktenzeichen: L 5 KR 309/11 B]) - Lücke in der Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit kann zum Wegfall des Krankengeldanspruches führen
(Sozialgericht Detmold, Urteil vom 15.10.2014
[Aktenzeichen: S 5 KR 518/12])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21099
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21099
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.