wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 13. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.06.2009
L 5 AS 57/09 B ER -

LSG Rheinland-Pfalz: Werbung für niederländische Versandapotheke ist unzulässig

Versicherte dürfen nicht zugunsten einer bestimmten Apotheke beeinflusst werden

Eine deutsche gesetzliche Krankenkasse, die gegenüber ihren Mitgliedern auf einen "Bonus" beim Bezug von zuzahlungspflichtigen Arzneimitteln bei einer ausländischen (hier: niederländischen) Versandapotheke hinweist, verstößt gegen die Bestimmungen der in Rheinland-Pfalz geltenden Arzneimittelverträge. Die hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Eine Betriebskrankenkasse hatte an ihre Mitglieder Werbebroschüren einer niederländischen Versandapotheke verschickt und in einem Begleitschreiben u.a. für einen "persönlichen Bonus" geworben, den die Versicherten bei dieser Apotheke auf zuzahlungspflichtige Arzneimittel und frei verkäufliche Produkte erhielten. Hiergegen wandte sich ein in Rheinland-Pfalz tätiger Apotheker mit einem Eilantrag auf Unterlassung.

Grenzüberschreitung der sachlichen und neutralen Information

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat der Betriebskrankenkasse antragsgemäß eine derartige Werbung bei ihren in Rheinland-Pfalz wohnhaften Mietgliedern untersagt. Nach den zwischen dem Apothekerverband Rheinland-Pfalz und verschiedenen Krankenkassen und Krankenkassenverbänden, u.a. dem Landesverband der Betriebskrankenkassen, geschlossenen Arzneilieferverträgen ist eine Beeinflussung von Versicherten zugunsten einer bestimmten Apotheke oder anderen Abgabestelle unzulässig. Die Grenze der sachlichen und neutralen Informationen ist hier durch das Rundschreiben überschritten worden, insbesondere hat der Hinweis auf das Bonussystem Anlockwirkung.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LSG Rheinland-Pfalz vom 22.06.2009

Aktuelle Urteile aus dem Arzneimittelrecht | Krankenkassenrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Apotheke | Filialapotheke | Ausland | Beeinflussung | Versandhandel | Werbung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8036 Dokument-Nr. 8036

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss8036

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?