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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.06.2009
- L 5 AS 57/09 B ER -
LSG Rheinland-Pfalz: Werbung für niederländische Versandapotheke ist unzulässig
Versicherte dürfen nicht zugunsten einer bestimmten Apotheke beeinflusst werden
Eine deutsche gesetzliche Krankenkasse, die gegenüber ihren Mitgliedern auf einen "Bonus" beim Bezug von zuzahlungspflichtigen Arzneimitteln bei einer ausländischen (hier: niederländischen) Versandapotheke hinweist, verstößt gegen die Bestimmungen der in Rheinland-Pfalz geltenden Arzneimittelverträge. Die hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Eine Betriebskrankenkasse hatte an ihre Mitglieder Werbebroschüren einer niederländischen Versandapotheke verschickt und in einem Begleitschreiben u.a. für einen "persönlichen Bonus" geworben, den die Versicherten bei dieser
Grenzüberschreitung der sachlichen und neutralen Information
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat der Betriebskrankenkasse antragsgemäß eine derartige
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LSG Rheinland-Pfalz vom 22.06.2009
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Dokument-Nr. 8036
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