wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.08.2015
L 3 AS 370/15 B ER -

Hartz IV: Inanspruchnahme vorzeitiger Altersrente auch bei Rentenabschlägen zumutbar

Verweigerte Antrag auf vorzeitige Altersrente kann zum Ausschluss von "Hartz IV"-Leistungen führen

Zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit ist es arbeitslosen Empfängern von sogenannten "Hartz IV"-Leistungen zumutbar, vorzeitig Altersrente in Anspruch zu nehmen, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt auch dann, wenn die vorzeitige Altersrente nur mit dauerhaften Abschlägen gezahlt wird. Weigern sich die Leistungsempfänger, die Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen, kann das Jobcenter die Leistungen nach dem SGB II ablehnen. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Im zugrunde liegenden Fall war ein 63-jähriger Leistungsempfänger nicht bereit, die mit Abschlägen verbundene vorzeitige Altersrente zu beantragen. Auch nachdem das Jobcenter die Altersrente bei der Rentenversicherung beantragt hatte, scheiterte die Bewilligung der vorzeitigen Altersrente daran, dass der Betroffene erforderliche Unterlagen nicht vorlegte. Das Jobcenter lehnte daraufhin die Zahlung der Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") mit der Begründung ab, schon der Anspruch auf die vorzeitige Altersrente schließe die Hilfebedürftigkeit aus.

Jobcenter darf Leistungen nach dem SGB II ablehnen

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz gab dem Jobcenter recht. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das Jobcenter berechtigt sei, die Leistungen nach dem SGB II abzulehnen, wenn sich ein Leistungsempfänger weigert, Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen, um zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit beizutragen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2015
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Altersrente | Hartz IV | ALG II | Hilfebedürftigkeit | Jobcenter | Rentenantrag | vorzeitige

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21520 Dokument-Nr. 21520

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21520

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung