Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.03.2021
- L 19 AS 466/20 -
Doppelte Prämie für Weiterbildungserfolg
Ablegung des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung begründet zusätzlichen Prämienanspruch
Die Ablegung des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung ist mit einer Zwischenprüfung gleichzusetzen und begründet einen zusätzlichen Prämienanspruch. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden
Der Kläger nahm an einer geförderten Ausbildung zum Erzieher teil. Er bestand nach dem ersten Ausbildungsabschnitt den theoretischen Teil und nach dem einjährigen Berufspraktikum den praktischen Teil des Fachschulexamens. Das beklagte Jobcenter bewilligte ihm eine
LSG bejaht Anspruch auf Weiterbildungsprämie
Das LSG hat die Berufung des Beklagten nun zurückgewiesen. Der Kläger habe Anspruch auf eine Weiterbildungsprämie für das Bestehen einer
Gestreckte Abschlussprüfung ist mit Zwischenprüfung gleichzusetzen
Diese Prüfung entspreche der im Berufsbildungsgesetz geregelten
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2021
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30249
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30249
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.