Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.10.2014
- L 19 AS 1880/14 B und L 19 AS 1906/14 B -
Verwandte müssen in "Hartz IV" Prozessen aussagen
LSG Nordrhein-Westfahlen verneint Möglichkeit des Zeugnisverweigerungsrechts für Mutter und Stiefvater eines Antragstellers auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat ein Zeugnisverweigerungsrecht von Verwandten eines Antragstellers auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in einem "Hartz IV"-Prozess verneint.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Langzeitarbeitsloser aus Köln, macht beim Sozialgericht Köln Leistungen zur
Mutter und Stiefvater berufen sich auf Zeugnisverweigerungsrecht
Das Sozialgericht Köln wollte die Mutter und den Stiefvater als Zeugen vernehmen. Diese beriefen sich auf ihr
Zeugnisverweigerungsrecht gilt nicht in Zusammenhang mit familiären Vermögensangelegenheiten
Das Landessozialgericht hat dies nunmehr bestätigt. Grundsätzlich sei jeder verpflichtet, vor Gericht als Zeuge auszusagen, es sei denn, das Gesetz räume ihm ausdrücklich ein Recht ein, die Aussage zu verweigern. Grundsätzlich hätten zwar in gerader Linie
Die Entscheidung ist aufgrund der großen Zahl familiärer Bedarfsgemeinschaften von hoher praktischer Relevanz.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2014
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 19134
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19134
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.