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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2016
L 17 U 182/13 -

Studenten unterliegen bei Teilnahme an Sportveranstaltung der Universität dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Auch Hoch­schul­meister­schaften und Turniere mit Wettkampfcharakter können dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen

Teilnehmer an einer von der Universität für Studierende veranstalteten Breiten­sport­veranstaltung unterliegen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dem Versicherungsschutz steht nicht entgegen, dass die Sportveranstaltung nur einmal jährlich stattfindet und auch für Studierende anderer Universitäten offen ist.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU) veranstaltet seit über fünf Jahrzehnten mit dem "Nikolausturnier" die nach eigenen Angaben größte Breitensportveranstaltung an deutschen Hochschulen. In 30 Sporthallen werden verschiedene Sportarten, wie Basketball, Fußball, Handball, Volleyball und andere im Trend liegende Sportarten angeboten. Die damals 25 Jahre alte Klägerin war Studentin an der WWU und verunglückte beim Basketballspielen im Rahmen des Nikolausturniers. Den Antrag auf Anerkennung und Entschädigung dieses Unfalls lehnte die beklagte Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ab. Bei Wettkämpfen und Turnieren wie dem Nikolausturnier stehe der Hochleistungssport einzelner Studierender im Vordergrund, der für den Versicherungsschutz wesentliche Zusammenhang mit dem Bildungsauftrag der Universität fehle. Auch der Wettkampfcharakter der Veranstaltung spreche gegen den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

LSG: Teilnahme an Sportveranstaltung war versicherte Tätigkeit

Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Entschädigungsklage abgewiesen. Dem ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entgegen getreten. Es erkannte den Unfall als Arbeitsunfall an, weil die Teilnahme an der Sportveranstaltung eine versicherte Tätigkeit gewesen sei. Mit ihrem Angebot an die Studierenden, sich beim Hochschulsport zu betätigen, erfüllte eine Universität ihren Bildungsauftrag. Auch das Nikolausturnier sei Teil des Hochschulsports gewesen. Dem stehe weder entgegen, dass die Veranstaltung nur einmal im Jahr stattfindet, noch dass die Teilnahme auch Studierenden anderer Universitäten möglich ist. Auch Hochschulmeisterschaften und Turniere mit Wettkampfcharakter könnten dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2017
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

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