Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2016
- L 17 U 182/13 -
Studenten unterliegen bei Teilnahme an Sportveranstaltung der Universität dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Auch Hochschulmeisterschaften und Turniere mit Wettkampfcharakter können dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen
Teilnehmer an einer von der Universität für Studierende veranstalteten Breitensportveranstaltung unterliegen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dem Versicherungsschutz steht nicht entgegen, dass die Sportveranstaltung nur einmal jährlich stattfindet und auch für Studierende anderer Universitäten offen ist.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU) veranstaltet seit über fünf Jahrzehnten mit dem "Nikolausturnier" die nach eigenen Angaben größte Breitensportveranstaltung an deutschen Hochschulen. In 30 Sporthallen werden verschiedene Sportarten, wie Basketball, Fußball, Handball, Volleyball und andere im Trend liegende Sportarten angeboten. Die damals 25 Jahre alte Klägerin war
LSG: Teilnahme an Sportveranstaltung war versicherte Tätigkeit
Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Entschädigungsklage abgewiesen. Dem ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entgegen getreten. Es erkannte den Unfall als Arbeitsunfall an, weil die Teilnahme an der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2017
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Student genießt bei Aufwärmtraining für Fußballspiel der Campusliga Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.07.2016
[Aktenzeichen: L 3 U 56/15]) - Teilnahme an Hochschulmeisterschaften unterliegt der gesetzlichen Unfallversicherung
(Sozialgericht Mainz, Urteil vom 23.05.2012
[Aktenzeichen: S 10 U 239/09])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24294
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24294
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.