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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.08.2019
- L 6 U 78/18 -
Kein Unfallversicherungsschutz bei Baumfällarbeiten durch Mitglieder eines Sportvereins
Zum Unfall führende Tätigkeit war mitgliedschaftlich und nicht arbeitnehmerähnlich geprägt
Wer das Gelände seines Sportvereins instand hält, ist nur unter besonderen Umständen wie ein Arbeitnehmer versichert. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall klagte ein 60-jähiger Segelflieger aus der Südheide. Mit anderen Vereinsmitgliedern wollte er im Rahmen der Winterarbeit einen
Unfallversicherung verneint Vorliegen eines Arbeitsunfalls
Die gesetzliche
LSG: Arbeiten gingen nicht über normalen Pflichten als Vereinsmitglied hinaus
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bestätigte die Rechtsauffassung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2019
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online (pm/kg)
- Kein Unfallversicherungsschutz bei Ausübung eines Ehrenamtes
(Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.10.2018
[Aktenzeichen: L 7 U 36/14]) - Unfall mit Motorsäge beim Zerkleinern von Brennholz für Verwandte nicht unfallversichert
(Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 27.10.2017
[Aktenzeichen: S 8 U 1443/17])
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Dokument-Nr. 27912
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