wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15.07.2021
L 15 AS 260/20 -

Zulässiges Rechts­schutz­begehren erfordert grundsätzlich Angabe der Wohnanschrift des Rechtssuchenden

Mitteilungspflicht zur Angabe geänderter Wohnanschrift im laufenden Verfahren

Ein Rechts­schutz­begehren ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn die Wohnanschrift des Rechtssuchenden angegeben wird. Ändert sich die Anschrift in einem laufenden Verfahren, so muss diese mitgeteilt werden. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen wegen der Gewährung höherer Leistungen der Grundsicherung verfügte das Gericht im Januar 2021, dass die aktuelle Anschrift der Klägerin mitgeteilt werden sollte. Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin kam dem nachfolgend aber nicht nach.

Unzulässigkeit der Berufung aufgrund fehlender aktueller Anschrift der Klägerin

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verwarf die Berufung als unzulässig, da es an der Benennung einer ladungsfähigen Anschrift der Klägerin fehlte. Die Abgabe einer E-Mail-Adresse, einer Telefonnummer oder eines Postfachs genüge nicht.

Mitteilungspflicht zur Angabe geänderter Wohnanschrift

Die Anschrift müsse zwar nicht angegeben oder wiederholt werden, so das Landessozialgericht, wenn sie sich aus den Leistungsakten der Behörde ergibt, sonst bekannt ist oder auf andere Weise ohne Schwierigkeiten feststellen lässt. Jedoch müsse eine Änderung der Adresse während der Verfahrens mitgeteilt werden, um zu gewährleisten, dass der Kläger während es gesamten Verfahrens für das Gericht erreichbar bleibt. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Kläger anwaltlich vertreten ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2021
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Sozialgericht Bremen, Gerichtsbescheid vom 29.09.2020
    [Aktenzeichen: S 36 AS 1709/19]
Aktuelle Urteile aus dem Prozessrecht | Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30703 Dokument-Nr. 30703

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30703

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?