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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.08.2024
- L 11 AS 75/21 -
Schöffenbezüge müssen bei Grundsicherung angegeben werden
Verschwiegene Beträge können Pflicht zur Rückzahlung von Grundsicherungsleistungen auslösen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass verschwiegene Schöffenbezüge zur Rückzahlung von Grundsicherungsleistungen führen können.
Geklagt hatte ein Ingenieur (geb. 1967) aus Hannover, der seit 2012
LSG: Monatsfreibetrag maßgebend
Das LSG hat die Rechtsauffassung des Jobcenters bestätigt. Nach dem klaren Gesetzeswortlaut sei kein Jahresfreibetrag, sondern ein Monatsfreibetrag von 200,00 Euro zu berücksichtigen. Erst 2023 sei mit dem Bürgergeldgesetz eine Neuausrichtung auf das Jahresprinzip erfolgt. Auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2024
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34437
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