Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.07.2013
- L 10 R 579/10 -
Gesetzlich Versicherte haben im Einzelfall auch Anspruch auf Kostenübernahme für Hörgeräte oberhalb des Festbetrages
Krankenkassen haben für einen bestmöglichen Ausgleich von Hörstörungen ihrer Versicherten Sorge zu tragen
Gesetzlich Versicherte können sich Hörgeräte unter bestimmten Voraussetzungen auch oberhalb des Festbetrages zu Lasten der Krankenkassen verschaffen. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen und stellte klar, dass Krankenkassen für einen bestmöglichen Ausgleich der Hörstörungen ihrer Versicherten Sorge zu tragen haben.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 1952 geborene und im Landkreis Emsland lebende Montagearbeiter leidet unter einer angeborenen
Vom Kläger erworbene Hörgeräte bieten ein um 20 % besseres Sprachwortverstehen als Festbetragsgeräte
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen führte in seiner Entscheidung aus, dass im Falle des Klägers seine berufliche Tätigkeit keine besonderen Anforderungen an die Hörgeräteversorgung (dann wäre die Rentenversicherung zuständig) stelle. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts seien die Krankenkassen für einen möglichst vollständigen Behinderungsausgleich zuständig. Den Hörbehinderten müsse im Rahmen des Möglichen auch das Hören und Verstehen in großen Räumen und Umgebungsgeräuschen eröffnet werden. Das Gericht erläuterte, dass der Kläger in dem vorliegenden Fall aber nicht darauf verwiesen werden könne, sich Hörgeräte zu dem von der
Hörgeräteakustiker sind verpflichtet, Versicherte mit Hörgeräten zu versorgen, die Hörverlust angemessen ausgleichen
Nach dem zwischen den Krankenkassen und der Bundesinnung für Hörgeräteakustiker geschlossenen Vertrag über die Hörgeräteversorgung seien Akustiker verpflichtet, Versicherte aller Schwerhörigkeitsgrade ohne Mehrkosten für den Träger der Krankenversicherung mit solchen Hörgeräten zu versorgen, die den Hörverlust angemessen ausgleichen. Die im Rechtsstreit beigeladene
Kläger muss nur Eigenanteil von 20 Euro für beide Hörgeräte selbst tragen
Das Gericht hat das ebenfalls beigeladene Integrationsamt in dem Berufungsverfahren verurteilt, dem Kläger die für die selbstbeschafften Hörgeräte entstandenen Kosten zu tragen. Nur einen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2013
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online
- Erstattung von Hörgeräten in nur angemessener Ausführung stellt unangemessene Benachteiligung dar
(Amtsgericht München, Urteil vom 02.10.2012
[Aktenzeichen: 159 C 26871/10]) - Krankenkasse muss Kosten für hochwertige Hörgeräteversorgung tragen
(Sozialgericht Detmold, Urteil vom 05.10.2011
[Aktenzeichen: S 5 KR 97/08]) - BSG: Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden Festbetragshörgeräten verweisen
(Bundessozialgericht, Urteil vom 17.12.2009
[Aktenzeichen: B 3 KR 20/08 R])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16759
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16759
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.