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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.05.2010
L 27 P 18/10 B ER und L 27 P 14/10 B ER (Beschluss, 29.03.2010) -

LSG Berlin-Brandenburg untersagt Veröffentlichung von Transparenzberichten der Pflegekassen

Bewertung stellt schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Pflegedienste dar

So genannte Transparenzberichten über Pflegeheime dürfen vorerst nicht im Internet veröffentlicht werden, da die Bewertung über ein dem Schulnotensystem ähnelnden Prinzip einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Pflegedienste darstellt. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.

Antragsteller der beiden zugrunde liegenden Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung waren jeweils ambulante Pflegedienste, die sich in den Transparenzberichten zu schlecht bewertet sahen (z.B. Note "mangelhaft" bei "pflegerische Leistungen").

Bewertungen waren sachlich fehlerhaft

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gab ihnen Recht und untersagte vorläufig die Veröffentlichung. Für das Gericht war dabei von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Veröffentlichung von Bewertungen, die in etwa Schulnoten ähneln, einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Pflegedienste darstelle und in den vorliegenden Fällen auch sachlich fehlerhaft gewesen sein dürfte.

Entscheidungen des Gerichts vorläufig auf höchstens sechs Monate befristet

Allerdings hat das Gericht seine vorläufigen Entscheidungen auf höchstens sechs Monate befristet. In dieser Zeit soll eine weitere Klärung durch die noch bei den Sozialgerichten anhängigen Klageverfahren erfolgen.

Info:

Nach § 115 Abs. 1a SGB XI stellen die Landesverbände der Pflegekassen sicher, dass die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität, insbesondere hinsichtlich der Ergebnis- und Lebensqualität, für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht werden. Hierbei sind insbesondere die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zugrunde zu legen.

Die Transparenzberichte werden seit Jahresbeginn erstellt und im Internet veröffentlicht. Dies hat bundesweit eine Vielzahl von Gerichtsverfahren mit sehr unterschiedlichem Ausgang ausgelöst. Die betroffenen Rechtsfragen sind sehr umstritten, mit einer endgültigen Klärung ist voraussichtlich erst in einigen Jahren zu rechnen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2010
Quelle: ra-online, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

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Dokument-Nr.: 9718 Dokument-Nr. 9718

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