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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.07.2024
- L 14 KR 129/24 -
Kein Wechsel von privater in gesetzliche Krankenversicherung durch kurzzeitigen Teilrentenbezug
Vier Monate Teilrente ist kein Grund für Familienversicherung
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat sich in seiner Entscheidung mit der Frage befasst, ob Rentner durch die vorübergehende Wahl einer Teilrente von der privaten Krankenversicherung dauerhaft in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.
Der heute 69 Jahre alte Kläger ist seit dem Jahr 2008 privat krankenversichert, seit Juli 2019 verheiratet und bezieht, nachdem er seine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufgegeben hatte, neben einer Betriebsrente eine Rente der Deutschen Rentenversicherung. Zum 1. September 2021 beantragte er bei der Rentenversicherung, nur einen Teil seiner Rente ausgezahlt zu bekommen. Sodann beantragte der Rentner unter Verweis auf das nun unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegende Monatseinkommen die Aufnahme in die beitragsfreie gesetzliche
Krankenkasse lehnt Aufnahme ab
Dies lehnte die
Kurzzeitrente kein Grund für Familienversicherung
Das LSG hat nun die Entscheidung des Sozialgerichts bestätigt. Er hat ausgeführt, dass der Bezug einer Teilrente für nur drei bis vier Monate regelmäßig keinen Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche
Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Kläger kann beim Bundessozialgericht die Revision einlegen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat der Senat die Revision zugelassen und auf die beabsichtigte Gesetzesänderung verwiesen, wonach der Weg in die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2024
Quelle: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34268
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