wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2006
L 5 KR 3378/05 -

Pflegekräfte in einem "Pflegeverein" sind sozialversicherungspflichtig

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Pflegefachkräfte sozialversicherungspflichtige Beschäftigte eines Vereins sind.

Der Kläger, ein Pflegeverein, ist als gemeinnützig anerkannt. Er hat seinen Sitz im Landkreis Böblingen, entsprechende Pflegevereine sind aber auch in anderen Landkreisen gegründet worden. Der Pflegeverein bietet seinen Mitgliedern im Falle der Krankheit oder Pflegebedürftigkeit Pflege und Betreuung durch geeignete Pflegefachkräfte an. Sozialversicherungsbeiträge für die im Auftrag des Vereins tätigen Pflegekräfte wurden nicht abgeführt. Nach Auffassung des Vereins werden die Pflegekräfte als Selbstständige tätig. Sie seien nicht Arbeitnehmer, da sie nur mit den Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen Pflegeverträge abschlössen. Nur diesen gegenüber seien sie vertraglich verpflichtet. Die Pflegekräfte würden nicht als Arbeitnehmer des Vereins tätig. Sie hätten regelmäßig mehrere Pflegestellen und nähmen die notwendige Pflege in den Wohnungen der Pflegebedürftigen eigenverantwortlich vor. Der Verein meinte, er werde nur im Interesse seiner Vereinsmitglieder, die für seine Tätigkeit auch Vereinsbeiträge zahlten, tätig, indem er geeignete Pflegekräfte vermittle und deren Leistungen und Abrechnungen kontrolliere. Die Krankenkasse hingegen war der Auffassung, bei den Pflegekräften handele es sich um abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, für die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten seien.

Der 5. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hat – wie bereits das Sozialgericht Stuttgart – entschieden, dass die Pflegefachkräfte sozialversicherungspflichtig beim Verein beschäftigt sind. Er hat in dem Zusammenhang u. a. auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Behauptung des Klägers, Vertragsbeziehungen bestünden allein zwischen Pflegekraft und Pflegebedürftigen - unabhängig davon, dass sie nur vorgeschoben sei, um der Sozialversicherungspflicht zu entgehen - auch der tatsächlichen Handhabung nicht entspräche. So würden tatsächlich (auch ausweislich des Internetauftrittes) die Mitglieder des Klägers diesem Aufträge über Pflegeleistungen erteilen und es sei auch im bisherigen Verfahren nicht ein einziger Vertrag zwischen einer Pflegekraft und einem Pflegebedürftigen vorgelegt worden. Auch müssten u. a. die Pflegekräfte sich im Falle der Verhinderung beim Kläger abmelden und regele dieser die Vertretung im Rahmen des Dienstplanes. Auch dies belege die abhängige Stellung der Pflegekräfte. Die bloße Anmeldung eines Gewerbes durch einen Teil der beigeladenen - vor der Tätigkeit für den Kläger überwiegend arbeitslosen - Pflegekräfte sei für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung im Übrigen rechtlich unerheblich.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LSG Baden-Württemberg vom 31.05.2007

Aktuelle Urteile aus dem Sozialversicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4613 Dokument-Nr. 4613

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4613

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?