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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2024
- L 4 KR 1217/22 -
Vorliegen einer stationären Aufnahme im Krankenhaus trotz Versterbens des Patienten wenige Minuten nach Aufnahme auf Intensivstation
Einbindung in Krankenausbetrieb durch intensiven Einsatz sächlicher und personeller Ressourcen
Wird ein Patient unter laufender Reanimation in eine Intensivstation eines Krankenhauses gebracht und werden dort verschiedene Behandlungen vorgenommen, so liegt auch dann eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus vor, wenn der Patient wenige Minuten später verstirbt. Durch den intensiven Einsatz sächlicher und personeller Ressourcen liegt eine Einbindung in den Krankenhausbetrieb vor. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2018 wurde in Baden-Württemberg ein Mann unter laufender Reanimation vom Notarzt in ein Krankenhaus verbracht. Der Mann wurde um 22.18 Uhr an das Krankenhaus übergeben und auf die
Vorliegen einer stationären Krankenhausbehandlung
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Es sei hier von einer stationären Krankenhausbehandlung auszugehen. Mit der sofortigen Verbringung des Versicherten auf die
Fehlender umfangreicher Behandlungsplan unerheblich
Soweit ein umfangreicher Behandlungsplan nicht vorlag, hielt das Landessozialgericht dies für unbeachtlich. Aufgrund des Zeitdrucks bei konkret lebensbedrohlicher Situation könne ein solcher Plan ersichtlich nicht erstellt werden. In akuten Notsituationen werde der Behandlungsplan durch ein standardisiertes Verfahren ersetzt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2024
Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
- Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.02.2020
[Aktenzeichen: S 10 KR 3185/19]
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Dokument-Nr. 34075
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