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Landgericht Wuppertal, Urteil vom 23.08.2007
- 9 S 478/06 -
Schönheitsreparaturen: Aufwendungsersatzanspruch des Mieters bei ungeschuldet durchgeführter Endrenovierung
Mieter erfüllt eine Verbindlichkeit für den Vermieter
Nimmt der Mieter irrtümlich aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel eine Endrenovierung vor, kann er vom Vermieter die Aufwendungen ersetzt verlangen, die er für erforderlich halten durfte. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall enthielt ein Mietvertrag in Form einer allgemeinen Geschäftsbedingung eine
Ersatz von Aufwendungen aus Geschäftsführung ohne Auftrag
Das Landgericht Wuppertal gab jedoch dem
Mieter hat Fremdgeschäftsführungswillen
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2008
Quelle: ra-online
- Amtsgericht Mettmann, Urteil vom 24.11.2006
[Aktenzeichen: 24 C 136/06]
- BGH: Mieter hat bei unwirksamer Endrenovierungsklausel Anspruch auf Kostenerstattung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.05.2009
[Aktenzeichen: VIII ZR 302/07]) - Mieter kann Ersatz für Kosten für nicht gerechtfertigte Schönheitsreparaturen verlangen
(Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.04.2006
[Aktenzeichen: 9 S 479/05])
Jahrgang: 2007, Seite: 344 IMR 2007, 344
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Dokument-Nr. 6210
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