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Landgericht Tübingen, Urteil vom 30.03.2005
- 5 O 45/03 -
Teppichkauf in der Türkei: Rückgaberecht für im Urlaub gekaufte Waren nach deutschem Recht
Deutsches Recht anwendbar
Wenn zwischen dem Reiseveranstalter und dem Geschäftsinhaber eines Teppichknüpfzentrums in der Türkei enge Verflechtungen und Geschäftsbeziehungen bis hin zu Gewinnabsprachen bestehen, ist auf den Vertragsabschluss während einer Verkaufsveranstaltung deutsches Recht anzuwenden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Tübingen hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar bei einem Reiseveranstalter in Deutschland einen einwöchigen Pauschalurlaub in der
Vertrag kann nach deutschem Recht widerrufen werden
Vor dem Landgericht Tübingen bekamen die Eheleute Recht. Die Eheleute könnten den Vertrag nach deutschem Recht widerrufen, da sie nicht ordnungsgemäß über ihr
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2005
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 1159
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