wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Trier, Urteil vom 08.08.2015
5 O 68/15 -

Bürger hat keinen Anspruch auf Aufnahme in eine politische Partei

Aufnahmezwang von Mitgliedschafts­bewerbern im Grundgesetz nicht vorgesehen

Das Landgericht Trier hat entschieden, dass eine politische Partei weder verpflichtet ist, jeden Eintrittswilligen aufzunehmen, noch die entsprechende Ablehnung inhaltlich zu begründen.

Im zugrunde liegenden Streitfall erhob ein Bürger Leistungsklage auf Aufnahme in eine Partei. Durch die Ablehnung der Aufnahme sah sich der Kläger an seinen Möglichkeiten zur Mitwirkung der politischen Gestaltung des Landes gehindert.

Ablehnung eines Aufnahmeantrages muss nicht begründet werden

Das Landgericht Trier wies die Klage jedoch ab. Gestützt wurde die Entscheidung auf § 10 Absatz 1 PartG, wonach die zuständigen Organe einer politischen Partei nach näherer Bestimmung ihrer Satzung frei über die Aufnahme von Mitgliedern entscheiden und die Ablehnung eines Aufnahmeantrages nicht begründet zu werden braucht.

Regelung mit Grundgesetz vereinbar

Im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 29.7.1987, II ZR 295/86) vertrat das Landgericht die Auffassung, dass die Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein Aufnahmezwang von Mitgliedschaftsbewerbern sei im Grundgesetz nicht vorgesehen und lasse sich weder aus dem Gebot der innerparteilichen Demokratie (Art. 21 Abs. 1 S. 3 GG) noch aus dem Grundrechtskatalog (insbes. Art. 2 I, 5, 8, 9, 38 GG) ableiten. Vielmehr ergebe sich aus dem Grundrecht der Parteien- und Vereinigungsfreiheit (Art. 9, 21 Abs. 1 S. 2 GG) die Freiheit, mit einem bestimmten Bürger gerade nicht zusammenarbeiten zu wollen.

Möglichkeit einer politischen Betätigung bleibt für Bürger weiterhin bestehen

Nach Auffassung des Landgerichts ist der Kläger dadurch keineswegs die Möglichkeit einer politischen Betätigung genommen. Er kann sich um die Mitgliedschaft in einer anderen politischen Partei bemühen, selbst die Gründung einer politischen Partei oder Wählervereinigung betreiben oder auch außerhalb einer Parteimitgliedschaft an der politischen Willensbildung mitwirken.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2015
Quelle: Landgericht Trier/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Parteienrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Ablehnung | Begründungspflicht | Partei | politische Partei

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21486 Dokument-Nr. 21486

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21486

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (2)

 
 
Dagwyn Dark schrieb am 26.08.2015

Warum schreiben Sie nicht - wie das BVerwG und der BGH von "illegalen Einwanderern", sondern immer von "Flüchtlingen" und "Asylbewerbern" ?

Lesen Sie doch die hier publizierten höchstgerichtlichen Urteile.

Die USA haben diese Rechtsfragen schon seit Jahrzehnten geklärt. Auch dort macht die politisch geführte Exekutive die Probleme - genau wie in Deutschland.

MK antwortete am 26.08.2015

Streuen Sie doch bitte keine Gerüchte, nur um Fremdenhass zu schüren. Danke.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung