Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 07.02.2007
- 5 S 244/06 -
Autoschäden aufgrund Überfahrens eines bereits toten Wildschweins vom Versicherungsschutz umfasst
Verwirklichung der spezifischen Tiergefahr bei Überfahren eines bewegungslosen Tiers
Überfährt ein Autofahrer ein bereits totes Wildschwein und wird dadurch das Auto beschädigt, so hat sich die spezifische Tiergefahr verwirklicht. Es besteht somit ein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Teilkaskoversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2005 überfuhr ein Autofahrer auf der Autobahn ein auf der Fahrbahn
Amtsgericht gab Klage statt
Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt gab der Klage statt. Nach seiner Auffassung setze der Wortlaut des § 12 Abs. 1 Nr. 1 d) AKB nicht voraus, dass das Tier sich noch bewegen muss. Es dürfe kein Unterschied machen, ob das Tier aufgrund des Schrecks oder einer vorausgegangenen Tötung
Landgericht bejahte ebenfalls Versicherungsschutz
Das Landgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Versicherung zurück. Dem Autofahrer habe ein Anspruch auf Versicherungsschutz zugestanden. Die Vorschrift des § 12 Abs. 1 Nr. 1 d) AKB setze lediglich einen "Zusammenstoß" mit Haarwild voraus. Dass die Vorschrift dagegen nur den
Verwirklichung der Tiergefahr durch Überfahren eines bewegungslosen Haarwilds
Nach Ansicht des Landgerichts verwirkliche sich beim Überfahren eines
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2014
Quelle: Landgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 13.07.2006
[Aktenzeichen: 8 C 651/06]
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2009, Seite: 151 DAR 2009, 151 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2008, Seite: 580 NZV 2008, 580 | Zeitschrift: recht und schaden (r+s)
Jahrgang: 2008, Seite: 150 r+s 2008, 150 | Zeitschrift: Blätter Straßenverkehrsrecht (SVR)
Jahrgang: 2007, Seite: 347 SVR 2007, 347
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18846
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18846
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.