wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 14.10.2015
4 S 122/15 -

"Darlehensgebühren" beim Bausparvertrag sind keine Bearbeitungs­gebühren

Bausparverträge sind keine Verbraucher­kredit­verträge im Sinne des Gesetzes

Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass hinsichtlich der Wirksamkeit einer Darlehensgebühr bei Bausparverträgen keine unsichere oder unklare Rechtslage existiert, mit der Folge, dass der Verjährungsbeginn nicht wie bei den Bearbeitungs­gebühren für Verbraucherkredite hinausgeschoben wird.

Im zugrunde liegenden Verfahren klagte ein Bausparer auf Rückzahlung einer "Darlehensgebühr", die mit Beginn der Darlehensauszahlung entrichtet werden musste. In erster Instanz hatte ihm das Amtsgericht Recht gegeben. Die Bausparkasse war in die Berufung gegangen.

Darlehensgebühr muss nicht an Bausparer zurückgezahlt werden

Das Landgericht Stuttgart urteilte im Sinne der Bausparkasse. Sie könne die Einrede der Verjährung geltend machen mit der Folge, dass die Darlehensgebühr nicht an den Bausparer zurückgezahlt werden müsse. Dem Bausparer helfe in diesem Zusammenhang auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Formularmäßig vereinbarte Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.10.2014 - XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14 -) hinsichtlich der Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten. Bausparverträge seien keine Verbraucherkreditverträge im Sinne des Gesetzes, sondern setzten sich als Verträge besonderer Art aus unterschiedlichen Komponenten (Anspar- und Darlehensphase) zusammen. Auch existierte in diesem Bereich keine "unsichere" Rechtslage. Ein Vergleich mit den zuvor erwähnten Entscheidungen verbiete sich daher mit der Folge, dass ein möglicher Anspruch ohnehin verjährt sei.

Darlehensgebühr ist transparente Preishauptabrede und unterliegt nicht der Inhaltskontrolle

Das Gericht wies noch darauf hin, dass selbst, wenn die Verjährung noch nicht eingetreten wäre, der Bausparer keinen Anspruch auf Rückzahlung der Darlehensgebühr gehabt hätte, da es sich um eine transparente Preishauptabrede handele, die nicht der Inhaltskontrolle unterliege. Jedoch selbst dann, wenn es sich um eine kontrollfähige Preisnebenabrede gehandelt hätte, sei eine Rückzahlung ausgeschlossen, da der Bausparer nicht unangemessen benachteiligt worden wäre. Die Gebühr gleiche die Vorteile, die er als Mitglied der Bausparsolidargemeinschaft genieße, aus.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2016
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Bankrecht | Verbraucherkreditrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22648 Dokument-Nr. 22648

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22648

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung