Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 22.09.2011
- 17 O 165/11 -
Bank darf nicht mit einem "Ab-Zinssatz" werben
Internet-Werbung für Sofortkredit "ab 3,59 Prozent" unzulässig
Vergeben Banken ihre Kredite je nach Bonität des Kunden zu unterschiedlichen Effektivzinssätzen, dürfen sie nicht nur mit dem günstigsten Zinssatz werben. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.
Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Änderung der Preisangabenverordung vom Juni 2010. Danach muss in der
Sachverhalt
Die CreditPlus
Banken müssen grundsätzlich Spanne der möglichen Effektivzinssätze angeben
Die Richter des Landgerichts Stuttgart gaben der Verbraucherzentrale Recht und sahen in der
Auch repräsentatives Beispiel muss klar, verständlich und auffallend und nicht erst durch weiteres Klicken auf der Internetseite zu erkennen sein
Außerdem stellten die Richter stellten klar, das auch das repräsentative Beispiel nach der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2011
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- BGH: Bankklausel über Zahlung einer monatlichen Kontoführungsgebühr für Darlehenskonto unwirksam
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.06.2011
[Aktenzeichen: XI ZR 388/10]) - BGH: Werbeschreiben mit Kreditkarten der Deutschen Post AG zulässig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.03.2011
[Aktenzeichen: I ZR 167/09])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12520
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12520
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.