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Landgericht Stuttgart, Urteil vom 02.07.1992
- 16 S 137/92 -
LG Stuttgart: Raucher darf in Mietwohnung wohnen, auch wenn der Vermieter einen "Nichtraucher" suchte
Wer aufgehört hat zu rauchen, kann jederzeit wieder anfangen zu rauchen
Ein Vermieter kann den mit einem gelegentlich in der Wohnung rauchenden Mieter abgeschlossenen Mietvertrag, nicht wegen arglistiger Täuschung oder Irrtums anfechten, wenn er in einer Wohnungsanzeige einen "Nichtraucher" gesucht hatte und der Mieter ihm zuvor geantwortet hatte, dass er aufgehört habe, zu rauchen. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall fochte ein
Vermieter suchte Nichtraucher
Der
Landgericht: Vermieter kann Mietvertrag nicht anfechten
Das Landgericht Stuttgart wies die Klage des Vermieters ab. Der
Keine arglistige Täuschung als Anfechtungsgrund
Eine arglistige Täuschung des Mieters liege nicht vor, meinte das Gericht. Eine
Keine Anfechtung wegen Irrtums, § 119 Abs. 2 oder § 119 Abs. 1 BGB
Eine
Der
Soweit der
Der
Keine fristlose Kündigung nach § 554 a BGB
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Stuttgart (vt/pt)
- Amtsgericht Ludwigsburg, Urteil vom 09.04.1992
[Aktenzeichen: 8 C 262/92]
Jahrgang: 1992, Seite: 1360 NJW-RR 1992, 1360
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Dokument-Nr. 11875
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