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Landgericht Stuttgart, Urteil vom 02.12.2015
13 S 45/15 -

Bank darf "Individualbeitrag" für Verbraucherkredite berechnen

Kunden steht bei "Individual-Kredit" anders als bei pauschaler "Bearbeitungsgebühr" echte Gegenleistung zur Verfügung

Eine Bank darf von ihren Verbrauchern im Rahmen einer Kreditgewährung für einen "Individual-Kredit" eine als "einmalig laufzeit­unabhängigen Individualbeitrag" bezeichnete Gebühr verlangen. Dies entschied das Stuttgart und bestätigte damit die Vorentscheidung des Amtsgerichts.

Im zugrunde liegenden Streitfall gestand das Landgericht Stuttgart einer Bank zu, dass sie von ihren Kunden für einen sogenannten "Individual-Kredit" eine Gebühr verlangen konnte. Nach Meinung des Gerichts unterscheidet sich dieser sogenannte "Individualbeitrag" von der durch den Bundesgerichtshof untersagten "Bearbeitungsgebühr" mit der Folge, dass diese Rechtsprechung nicht ohne weiteres übertragbar ist. Der Kunde habe die Möglichkeit, zwischen einem "Basis-Kredit" und einem "Individual-Kredit" zu wählen. Beim letztgenannten würden dem Kunden durch die Bank spezielle Rechte beispielsweise in Bezug auf Zinszahlungs- und Tilgungszeitpunkte eingeräumt. Ihm stehe also, anders als bei der Bearbeitungsgebühr, eine echte Gegenleistung zur Verfügung. Im Ergebnis stelle diese Vereinbarung eine Preishauptabrede dar, die nicht der gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliege.

LG Düsseldorf lehnt Individualbeitrag regelmäßig als unwirksam ab

Das Landgericht Stuttgart vertritt damit eine andere Meinung als das Landgericht Düsseldorf im Zusammenhang mit dem Individualbeitrag. Das letztgenannte Gericht als Sitzgericht der Targobank – die den Individualbeitrag entwickelte, nachdem die klassische Bearbeitungsgebühr nicht mehr vereinnahmt werden konnte – hat den Individualbeitrag regelmäßig als unwirksam abgelehnt.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2016
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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Dokument-Nr.: 22397 Dokument-Nr. 22397

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