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Landgericht Stuttgart, Urteil vom 29.07.2015
- 10 S 68/14 -
Wohneigentumsrecht: Keine Ungeeignetheit eines Verwalterkandidaten aufgrund fehlender Ausbildung in der Immobilienverwaltung und fehlender Erfahrung als WEG-Verwalter
Fachliche Qualifikation nicht Voraussetzung für Ausübung einer Verwaltertätigkeit
Die fehlende Ausbildung in der Immobilienverwaltung und die fehlende Erfahrung als WEG-Verwalter sprechen allein nicht für die Ungeeignetheit eines Verwalterkandidaten. Eine fachliche Qualifikation ist nicht Voraussetzung für die Ausübung einer Verwaltertätigkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im März 2014 auf einer
Wahl der Verwalterin entsprach ordnungsgemäßer Verwaltung
Das Landgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Kläger zurück. Die
Fachliche Qualifikation nicht Voraussetzung für Ausübung einer Verwaltertätigkeit
Nach Auffassung des Landgerichts sei darüber hinaus nicht bereits dann von einer fehlenden Eignung auszugehen, wenn der Verwalterkandidat keine Ausbildung in der Immobilienwirtschaft absolviert und noch nie selbständige Erfahrungen als WEG-Verwalter gesammelt habe. Eine fachliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2016
Quelle: Landgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Reutlingen, Urteil vom 26.09.2014
[Aktenzeichen: 10 C 496/14 WEG]
Jahrgang: 2015, Seite: 751 WuM 2015, 751
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Dokument-Nr. 22047
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