wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 7. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Regensburg, Urteil vom 19.11.2015
4 O 1318/11 (1) -

Schmerzensgeld von 400.000 Euro aufgrund durch Behandlungsfehler verursachte Querschnittslähmung ab 5. Brustwirbelkörper

Durch Narkotisierung unmöglich gemachte Kontrolle einer vorhersehbaren Nervverletzung stellt einfachen Befund­erhebungs­fehler dar

Einer Patientin kann ein Schmerzensgeld von 400.000 Euro zu stehen, wenn es aufgrund eines Behandlungsfehlers während einer Operation zu einer Querschnittslähmung ab dem 5. Brustwirbelkörper kommt. Wird durch die Narkotisierung eine vorhersehbare Kontrolle einer nicht ausschließbaren Nervverletzung unmöglich gemacht, liegt ein einfacher Befund­erhebungs­fehler vor. Dies hat das Landgericht Regensburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2009 kam es während einer Operation an einer 12-jährigen Patientin zur Behebung einer sehr starken Rückenverkrümmung zu einer Verletzung eines nervversorgenden Blutgefäßes. Da die Patientin zur Schmerzlinderung vor der Operation stark narkotisiert wurde, wurde die Nervverletzung nicht entdeckt und es kam daher zum Absterben des Nervs. Die Patientin ist seitdem ab dem 5. Brustwirbelkörper querschnittsgelähmt. Sie klagte aufgrund dessen gegen das Krankenhaus und den operierenden Arzt auf Zahlung von Schmerzensgeld.

Anspruch auf Schmerzensgeld

Das Landgericht Regensburg entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro zu. Es sei zu berücksichtigen gewesen, dass die Klägerin voraussehbar bis zu ihrem Lebensende an einen Rollstuhl gefesselt und auf fremde Hilfe angewiesen sei. Sie werde nicht in der Lage sein, selbständig ihre Notdurft zu verrichten. Der Mastdarm und die Blase lassen sich nicht kontrollieren. Die Klägerin leide unter Depressionen und ihre berufliche und private Zukunft sei ungewiss. Zudem bestehe eine erhöhte Infektanfälligkeit.

Vorliegen eines einfachen Befunderhebungsfehlers

Nach Auffassung des Landgerichts liege ein einfacher Befunderhebungsfehler gemäß § 650 h Abs. 5 Satz 2 BGB vor. Dieser liege darin, dass der operierende Arzt trotz des erkennbaren Risikos einer während der Operation auftretenden Nervschädigung vor der Operation die Klägerin so stark betäubte, dass die sich während der Operation als notwendig herausstellende Kontrolle einer Nervschädigung durch Aufwachtest oder Neuromonitoring nicht möglich gewesen sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2017
Quelle: Landgericht Regensburg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Arzthaftungsrecht | Medizinrecht | Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2016, Seite: 1056
VersR 2016, 1056

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24891 Dokument-Nr. 24891

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24891

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH