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Landgericht Ravensburg, Urteil vom 06.09.2001
- 4 S 127/01 -
Illegale Cannabisplantage: Cannabispflanzen als Kündigungsgrund für Wohnungsmietverhältnis
Schwerwiegende Vertragsverletzung
Mieter, die im großen Stil Cannabis in der Wohnung oder auf dem Balkon anpflanzen, riskieren die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Ravensburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt ein Wohnungsmieter im November 2000 eine
Anspruch auf Räumung und Herausgabe
Das Landgericht Ravensburg entschied zu Gunsten des Vermieters und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Dem
Erhebliche Pflichtverletzung rechtfertigt fristlose Kündigung
Die
Verletzung des Vertrauensverhältnisses
Die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses ergebe sich zudem daraus, so das Landgericht, dass der unerlaubte
Räumungsfrist von zwei Monaten
Das Gericht gewährte dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2010
Quelle: Landgericht Ravensburg, ra-online (zt/WuM 2001, 608, rb/pt)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2001, Seite: 608 WuM 2001, 608
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Dokument-Nr. 9949
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