wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Potsdam, Urteil vom 28.11.1996
3 O 509/96 -

Fitnessvertrag: Kündigungsmöglichkeit mit Frist von 3 Monaten nur zum Quartalsende unzulässig

Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Bei Verträgen mit einer unbestimmten Laufzeit ist eine Klausel, nach der der Kunde drei Monate zum Quartalsende kündigen muss, unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Potsdam hervor.

Im vorliegenden Fall klagte ein Verbraucherschutzverein gegen einen Anbieter von Freizeitaktivitäten, da dessen Bestätigungserklärung als auch der Aufnahmevertrag Klauseln enthielten, die gegen das AGB-Gesetz verstießen. Vor allem die Klausel hinsichtlich der dreimonatigen Kündigungsfrist sei zu beanstanden. Darin heißt es: "Der Vertrag kann unter Einhaltung der vereinbarten Mindestlaufzeit mit drei Monaten Kündigungsfrist jeweils zum Quartalsende (31.03./30.06./30.09./31.12.) schriftlich gekündigt werden."

Beklagter darf Klausel nicht zum Vertragsbestandteil werden lassen

Das Landgericht Potsdam gab dem Antrag des Klägers statt, die beanstandete Klausel künftig nicht in abzuschließende Verträge einzubeziehen oder sich auf diese zu berufen. Die Klausel verstoße zwar nicht gegen Treu und Glauben, in dem sie den Vertragspartner des Verwenders unangemessen benachteilige. Sie verstoße auch nicht gegen das Transparenzgebot, nach dem eine AGB durch entsprechende Ausgestaltung und geeignete Formulierung durchschaubar, richtig, bestimmt und möglichst klar dargestellt sein müsse. Jedoch genüge die Klausel nicht den Anforderungen des § 11 Nr. 12 c AGBG (seit 1.1.2002: § 309 Nr. 9 c BGB). Nach dieser Vorschrift sei die Regelung einer Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten vor Beendigung der erstmaligen oder einer verlängerten Laufzeit in einer AGB unzulässig. Das beklagte Unternehmen räume seinen Kunden nur die Möglichkeit ein, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist vor Ablauf der Mindestlaufzeit zum Quartalsende zu kündigen. Sofern der Kündigungstermin zum Quartalsende überschritten sei, führe dies jedoch dazu, dass sich die Kündigungsfrist auf fast sechs Monate vor Beendigung der nunmehr verlängerten Laufzeit erweitere. Dies sei mit § 11 AGB Ziffer 12 c (seit 1.1.2002: § 309 Nr. 9 c BGB) nicht vereinbar.

Die Klausel sei demnach gemäß dem Antrag des Klägers aus allen abzuschließenden Verträgen herauszulassen.

Hinweis

Das AGB-Gesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Die Regelungen finden sich jetzt in §§ 305 bis 310 BGB. Die Regelung von § 11 Nr. 12 c AGBG findet sich jetzt § 309 Nr. 9 c BGB.

Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1996 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Potsdam (vt/st)

Aktuelle Urteile aus dem Vertragsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11283 Dokument-Nr. 11283

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11283

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung