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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 11.07.2018
- 1 S 317/17 -
Klopfgeräusche der Heizung während Heizperiode stellt Mietmangel dar
Recht zur Mietminderung in Höhe von 25 %
Kommt es während der Heizperiode zu Klopfgeräuschen der Heizung, so stellt dies einen Mietmangel dar, der eine Mietminderung von 25 % rechtfertigen kann. Dies hat das Landgericht Osnabrück entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Zeitraum von Dezember 2014 bis Februar 2017 in einer Mietwohnung während der
Recht zur Mietminderung wegen Klopfgeräusche
Das Landgericht Osnabrück kam nach der Beweisaufnahme zum Schluss, dass die behaupteten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2020
Quelle: Landgericht Osnabrück, ra-online (zt/GE 2019, 387/rb)
- Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom 10.07.2017
[Aktenzeichen: 53 C 549/17]
Jahrgang: 2019, Seite: 387 GE 2019, 387
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Dokument-Nr. 28315
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