wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Montag, 9. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 09.10.2014
1 O 74/14 -

Solaranlagen-Strafprozess: Zivilklage abgewiesen

Kein Rückzahlungsanspruch der Klägerin gegenüber den Beklagten im Zivilprozess

Die Zivilklage einer in Wien ansässigen Firma aus dem Bereich der Solarenergie gegen zwei Beklagte aus Osnabrück und München wurde abgewiesen. Dies hat das Landgericht Osnabrück in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im hier vorliegenden Fall wollte die Klägerin die Rückzahlung eines Betrages von 365.000,- € erstreiten. Diesen Betrag habe sie als Anzahlung geleistet, um einen Solarpark in Italien zu erwerben. Bei den Vertragsverhandlungen sei sie aber in mehrfacher Hinsicht getäuscht worden. Ihre mittlerweile insolvente Vertragspartnerin habe nie vorgehabt, den Solarpark tatsächlich an die Klägerin zu übertragen. Für deren unseriöses Geschäftsgebaren müssten die beiden Beklagten nach deliktsrechtlichen Grundsätzen haften, da sie in verantwortungsvoller Position im Firmengeflecht der Vertragspartnerin tätig gewesen seien und von deren Machenschaften gewusst haben sollen.

LG: Betrügerische Handlungsweise der Beklagten nicht nachweisbar

Diesen Vorwurf sah das Gericht nach durchgeführter Beweisaufnahme und Befragung von vier Zeugen nicht als bewiesen an. Es sei durchaus möglich, dass bei Vertragsabschluss und bei Leistung der Anzahlung noch beabsichtigt gewesen sei, den Solarpark an die Klägerin zu veräußern. Einige der gehörten Zeugen hätten Finanzierungsschwierigkeiten auf Seiten der Klägerin bekundet, die letztlich zu einer anderweitigen Vermarktung des Projektes geführt hätten. Eine betrügerische Handlungsweise sei den Beklagten nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen, weshalb eine persönliche Haftung für die geleistete Anzahlung ausscheide. Das heute verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Strafverfahren wegen bandenmäßigen Betruges anhängig

Zum Hintergrund:

Wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Betruges mit Solaranlagen ist seit Mai diesen Jahres vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück ein Strafverfahren gegen die beiden Beklagten dieser Zivilsache und zwei weitere Angeklagte anhängig. In den bisherigen 26 Verhandlungstagen hat die Strafkammer schon mehr als 170 Zeugen gehört. Diverse weitere Sitzungen sind anberaumt.

In Zivilverfahren und Strafverfahren herrschen jedoch abweichende prozessrechtliche Grundsätze. Während ein Strafgericht den Sachverhalt von Amts wegen umfassend aufzuklären hat, muss ein Zivilgericht grundsätzlich "nur" die von den Parteien angebotenen Beweise erheben und ggf. nach Beweislast entscheiden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2014
Quelle: Landgericht Osnabrück/ ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Allgemeines Zivilrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18969 Dokument-Nr. 18969

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18969

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH