wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 11. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Offenburg, Urteil vom 17.10.2002
2 O 197/02 -

Wunderkerzen setzen Weihnachtskrippe und Tannenbaum in Brand

Funkensprung von Wunderkerzen ist bekannt - Zimmerbrand grob fahrlässig herbeigeführt

Wer eine Weihnachtskrippe unter einem Tannenbaum stehen lässt und an den Zweigen des Baumes Wunderkerzen entzündet, handelt grob fahrlässig. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Offenburg hervor.

Im Fall geriet ein Weihnachtsbaum in Brand, der später zu einem Wohnungsbrand führte. Der Weihnachtsbaum befand sich in einem Metallständer auf einem Tisch in der Nähe der Terrassentür. Unter dem Baum war auf dem Tisch die Weihnachtskrippe aufgestellt, die mit Moos belegt war. Am Baum waren Wunderkerzen befestigt.

Als am Dreikönigstag 2002 die (spätere) Klägerin Besuch von ihrem 15 Monate alten Enkel bekam, zündete sie die Wunderkerzen nacheinander an. Plötzlich entzündete sich das Moos. Die Frau dachte nur noch daran ihren Enkel in Sicherheit zu bringen und verließ in Panik die Wohnung. Es entstand ein größerer Brand, der das gesamte Wohnzimmer zerstörte. Löschwasser zog die übrige Wohnung in Mitleidenschaft.

Die Hausratversicherung weigerte sich, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Die Frau habe grob fahrlässig gehandelt.

Das Gericht folgte dieser Ansicht. Bereits die Verpackung der Wunderkerzen vermittle die Gefährlichkeit der Kerzen. Deutlich würde auf den Effekt des Funkensprungs hingewiesen. Bereits durch diese Darstellung habe der Frau klar sein müssen, dass innerhalb geschlossener Räume Wunderkerzen durchaus brandgefährlich sein könnten. Auf der Rückseite der Verpackung befinde sich zudem ein Warnhinweis, der in eindeutiger und verständiger Form abgefasst sei.

Das Gericht machte der Frau weiterhin zum Vorwurf, dass sie die Wunderkerzen weder im Freien noch über einer feuerfesten Unterlage verwendete. Das Moos der Grippe sei teilweise schon Ende November aus dem Wald geholt worden und zudem zum Trocknen extra auf dem Dachboden ausgelegt worden, was die Brandgefährlichkeit noch erhöht habe. Schließlich habe sie die Wunderkerzen in Anwesenheit ihres 15 Monaten alten Enkels angezündet. Als es zu dem Brand kam, habe sie aus Angst um den Enkel in Panik reagiert, was ein besonneneres Vorgehen dahingehend verhindert habe, den an sich zunächst kleinen Brand zu löschen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2006
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Versicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3433 Dokument-Nr. 3433

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3433

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?