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Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.06.2017
- 2 S 5570/15 -
Verwechselung einer Baustellenausfahrt mit Autobahnabfahrt aufgrund missverständlicher und falscher Positionierung der Beschilderung
Betroffenen steht unter Beachtung eines Mitverschuldens Schadensersatzanspruch zu
Verwechselt ein Autofahrer eine Baustellenausfahrt mit einer Autobahnausfahrt, weil die Beschilderung missverständlich und falsch positioniert wird, so steht ihm ein Schadensersatzanspruch unter Beachtung eines Mitverschuldens zu. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Fahrzeughalterin auf Zahlung von Schadensersatz nachdem die Fahrerin ihres Fahrzeugs bei einer Autobahnfahrt eine
Amtsgericht weist Schadensersatzklage ab
Das Amtsgericht Schwabach wies die Schadensersatzklage ab. Die
Landgericht bejaht Schadensersatzanspruch
Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn die Beklagte habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Durch die
Mitverschulden von 60 %
Die Klägerin müsse sich aber nach Auffassung des Landgerichts ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2019
Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Schwabach, Urteil vom 25.06.2015
[Aktenzeichen: 5 C 289/15]
- Schadenersatzpflicht einer Behörde nach Verkehrsunfall wegen unterlassenen Aufstellens eines Vorfahrtsschildes
(Oberlandesgericht München, Urteil vom 04.04.2013
[Aktenzeichen: 1 U 4266/12]) - Schadensersatzpflicht einer Gemeinde bei unklarer Vorfahrtsregelung
(Landgericht Osnabrück, Urteil vom 23.11.2006
[Aktenzeichen: 5 O 1785/06])
Jahrgang: 2018, Seite: 339 NJW-RR 2018, 339
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Dokument-Nr. 28062
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