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Landgericht München I, Urteil vom 07.01.2009
- 9 O 20622/06 -
Anspruch auf Schmerzensgeld bei grundlosem Kindesentzug
Eltern wurden fälschlicherweise der Kindesmisshandlung verdächtigt
Das Landgericht München I hat ein Krankenhaus verurteilt, den Eltern eines kleinen Mädchens und dem Mädchen selbst, € 20.000,- Schmerzensgeld zu zahlen. Ein Arzt des Krankenhauses hatte die falsche Diagnose gestellt, dass die Eltern das Kind misshandelt hatten. Daraufhin waren Eltern und Kind vier Wochen lang getrennt.
Für die Eltern war es ein Albtraum: Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sieht in einem Münchener Kindergarten ein kleines Mädchen mit einem blauen Auge - und hat den Verdacht, das Kind sei misshandelt worden. Zur Klärung wird das Mädchen in die Hauner'sche Kinderklinik gebracht, wo die Ärzte den Verdacht bestätigen: Ursache der Verletzung könne nur eine
Kind war vier Wochen in staatlicher Obhut
Die völlig aufgelösten Eltern werden in Begleitung der Polizei in die Psychiatrie gebracht, nachdem der Vater der fünfköpfigen Familie in seiner Verzweiflung droht, er werde sich umbringen. Als klar wird, dass der Vorwurf der
Gericht spricht hohes Schmerzensgeld zu
Angesichts dessen hat das Landgerichts München I die Ludwigs-Maximilians-Universität als Trägerin der Hauner'schen Kinderklinik zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von € 20.000,00 verurteilt, wobei den Eltern jeweils € 5.000,00 und dem Mädchen € 10.000,00 zugesprochen wurden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 01/09 des LG München I vom 08.01.2009
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