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Landgericht München I, Urteil vom 20.01.2011
- 5HK O 18800/09 -
Squeeze-out: Beschluss der Hypo Real Estate Holding AG zu Barabfindungen rechtmäßig
Regelungen zu Squeeze-out gemäß § 12 Abs. 4 des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes (FMStBG) verstoßen nicht gegen Vorgaben des Grundgesetzes
Das Landgericht München I hat die Anfechtungsklagen von insgesamt 38 ehemaligen Aktionären der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) abgewiesen, mit denen diese sich gegen einen Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft wandten. Dieser verfügte, dass die Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von 1,30 Euro auf den Bund als Hauptaktionär übertragen wurden.
Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise hatte der Gesetzgeber für Unternehmen des Finanzsektors die Möglichkeit geschaffen, einen Squeeze out – also die Übertragung der Aktien von Minderheitsaktionären auf den Hauptaktionär gegen eine Barabfindung – durchzuführen, wenn dem Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin bereits 90 % und nicht erst 95 % der Aktien gehören. Mittels einer auf der
Beschluss der Hauptversammlung steht mit Grundgesetz, mit Vorgaben des EG-Vertrages und mit Aktienrechts in Einklang
In ihrer 115 Seiten langen Entscheidung über den Squeeze out kam die auf aktienrechtliche Fragen spezialisierte 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I zu dem Ergebnis, dass der
Keine verbotene staatliche Beihilfe an die Hypo Real Estate Holding AG
Das Landgericht München I sah auch keinen Verstoß gegen die Grundsätze der Kapitalverkehrsfreiheit, wie sie im EG-Vertrag normiert sind, weil diese Maßnahme aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist. Ebenso wenig sah das Gericht in dem
Eingehend beschäftigte sich die Kammer auch mit der Frage, ob ein Antrag von einzelnen Aktionären in der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2011
Quelle: Landgericht München I/ra-online
- Hypovereinsbank: Squeeze-Out-Beschluss wirksam
(Landgericht München I, Urteil vom 28.08.2008
[Aktenzeichen: 5 HK O 12861/07]) - BGH zur Fortsetzung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage nach Wegfall der Aktionärsstellung durch Squeeze out
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.10.2006
[Aktenzeichen: II ZR 46/05 ])
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Dokument-Nr. 10910
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