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Landgericht München I, Urteil vom 22.06.2021
- 33 O 6490/20 -
LG München bestätigt Verkaufsverbot für Schlager-Kompilation " Hit Giganten"
Fehlender Hinweis auf Neueinspielung begründet irreführende Werbung
Das Landgericht München I hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, in der sie einer Tonträgerherstellerin verboten hatte, eine Schlager-Kompilation mit dem Titel: „Die Hit Giganten. Die besten Schlager Hits aller Zeiten“ anzubieten.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf dieser Kompilation befanden sich auch Aufnahmen, bei denen es sich nicht um die
Schlager-Kompilation enthielt nur „Re-Recordings“
Die Tonträgerherstellerin hatte Ende April 2021 eine Schlager-Kompilation, unter dem Namen „Die Hit Giganten. Die besten Schlager Hits aller Zeiten“ herausgebracht. Auf dieser
Tonträgerherstellerin: Keine Irreführung von Verbrauchern
Hierauf hatte die Herstellerin auf dem Cover der
LG: Neueinspielungen müssen klar und unmissverständlich erkennbar sein
Das LG folgte dem nicht. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei dem Umstand, dass bestimmte Titel auf einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2021
Quelle: Landgericht München I, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30487
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