wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht München I, Urteil vom 26.05.2004
26 O 12525/03 -

Pflegeheim im Testament als Alleinerbin eingesetzt

Gesetzliche Erben halten Testament wegen Verbots der Vorteilsannahme für nichtig

Wer im Pflegeheim lebt, kann den Träger des Heims nur unter bestimmten Voraussetzungen als Erben einsetzen. Der Heimträger kann wegen des Verbots der Vorteilsnahme nur Erbe werden, wenn die Heimleitung nichts von der Erbeinsetzung weiß oder die zuständige Heimaufsichtsbehörde noch zu Lebzeiten des Heimbewohners nach sorgfältiger Prüfung eine Ausnahmegenehmigung erteilt (§ 14 HeimG).

Ursula W. war Kinderkrankenschwester und leitende Hebamme der Schwesternschaft des BRK. Im Alter von 86 Jahren starb sie nach mehreren Schlaganfällen im Juni 2002 im Pflegeheim der BRK-Schwesternschaft in Gründwald bei München. Sie hinterließ ein notarielles Testament vom Mai 2001, in welchem sie die Schwesternschaft des BRK zu ihrem Alleinerben bestimmt hatte. Die gesetzlichen Erben machten der Schwesternschaft das Erbe jedoch streitig. Sie halten das notarielle Testament wegen unzulässiger Vorteilsannahme für nichtig. Außerdem legten sie dem Nachlassgericht ein späteres, in einen Kalender handgeschriebenes Testament vor, das sie begünstigte.

Das Landgericht München I stellte durch Teilurteil vom 26.5.2004 fest, dass der Verein der Schwesternschaft München vom BRK Alleinerbe der Verstorbenen geworden ist. Eine Rotkreuz-Schwester hatte Ursula W. 3 Jahre lang aus freien Stücken und ohne Bezahlung liebevoll betreut.

Im Mai 2001 begleitete sie Ursula W. auf deren Wunsch zum Notar. Ihr Wissen um das Testament zugunsten der Schwesternschaft genügt nach Auffassung des Gerichts nicht für eine Kenntnis des Heimträgers, da sie nicht nach Weisung und Absprache mit der Heimleitung tätig wurde.

Außerdem hatte der Notar die zuständige Heimaufsichtsbehörde unterrichtet, die das Testament noch zu Lebzeiten der Heimbewohnerin genehmigte. Gemäß § 14 Abs. VI HeimG darf die Heimaufsichtsbehörde das Verbot der Vorteilsannahme dann aufheben und eine Erbeinsetzung genehmigen, wenn feststeht, dass der Heimbewohner sein Vermögen freiwillig und ohne Druck hergibt. Der zuständige Regierungsrat von der Heimaufsichtsbehörde hatte mit Ursula W. alleine ausführlich über ihren letzten Willen gesprochen und keine Bedenken gegen die Genehmigung ihres Testaments. Nach Auffassung des Gerichts zeigt sich in diesem Testament die Verbundenheit der Verstorbenen mit der Schwesternschaft während ihres Berufslebens und auch darüber hinaus.

Eine Beeinflussung des Testierwillens durch die Heimleitung oder deren Mitarbeiter konnte das Gericht aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme nicht feststellen. Das von den gesetzlichen Erben vorgelegte "Kalendertestament" zeigt nach dem Gutachten einer Schriftsachverständigen alle Merkmale einer Fälschung und kann deshalb die Erbeinsetzung der Schwesternschaft nicht außer Kraft setzen. Die gesetzlichen Erben müssen deshalb den bereits in Besitz genommenen Nachlaß an die Schwesternschaft herausgeben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Landgerichts München I

Aktuelle Urteile aus dem Erbrecht | Heimrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Testament

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2820 Dokument-Nr. 2820

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2820

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung